- Krankenversichert im Ausland
- Rücktransport inklusive
- Ab 11,50 Euro im Jahr
Auslandsreisekrankenversicherung
REISEplus – krankenversichert im Ausland für alle Reisen mit einer Dauer bis zu 45 Tagen
Wenn Sie dieses Jahr mindestens eine Reise ins Ausland planen, dann denken Sie an die Auslandsreisekrankenversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK). Mit REISEplus können Sie Ihren Urlaub entspannt genießen und wissen, dass für den Fall der Fälle alle Behandlungskosten abgesichert sind. Auch für die Bergung oder den Rücktransport nach Deutschland ist die SDK für Sie da.
Das leistet REISEplus für Sie
Der Schutz der Auslandsreisekrankenversicherung REISEplus fängt da an, wo die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufhört. Sollten Sie während Ihrer Auslandsreise eine ärztliche Behandlung benötigen, zahlt REISEplus auch außerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zudem haben Sie freie Arzt- und Krankenhauswahl und die SDK übernimmt die Kosten für einen notwendigen Rücktransport.
Ihre Vorteile mit der Auslandsreisekrankenversicherung REISEplus
- Im Krankheitsfall auf Auslandsreisen Übernahme aller Kosten unter anderem für Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Unterbringung, Rücktransport und Übernahme der Kosten für eine Bergung bis 5.000 Euro
- Gilt für mehrere Reisen mit einer Dauer von jeweils maximal 45 Tagen am Stück im Kalenderjahr, bei Bedarf erweiterbar
- Bereits ab 11,50 Euro im Jahr pro Person und 30 Euro im Jahr für die ganze Familie
- Bei einer Dauerpolice Reduzierung des Beitrags im zweiten Jahr auf 10,30 Euro pro Person und 26,80 Euro pro Familie
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt viele Kosten nicht:
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen …
- eine ärztliche Versorgung nur für Behandlungen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
- nur entsprechend der in Deutschland geltenden Kassensätze, auch in der EU und im EWR. Das im jeweiligen Land geltende Gesundheitssystem weicht jedoch in der Regel vom deutschen ab. Je nach Wahl des Arztes oder Krankenhauses im Ausland können die Kosten wesentlich höher liegen.
- nicht für den Rücktransport nach Deutschland.
Im Ausland abgesichert wie ein Privatpatient
Für Auslandsreisen mit einer Dauer von maximal 45 Tagen am Stück übernehmen wir die Kosten für:
- ambulante ärztliche Behandlung,
- Arznei-, Verband- und Heilmittel,
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz,
- Transport zur stationären Heilbehandlung oder Notfallarzt,
- Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus,
- Krankenrücktransport,
- Bergungskosten bei Unfall bis 5.000 Euro,
- Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland bis zu 12.000 Euro und
- Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro bei Unfalltod.
Außerdem steht Ihnen ein 24-Stunden-Notrufservice zur Verfügung.
Je nach Bedarf bieten wir eine Single- oder Familien-Police an
Wenn Sie alleine oder zu zweit verreisen, ist die Single-Police für Sie die richtige Wahl. Wenn Sie mit Kindern auf Reisen gehen, lohnt sich die Familien-Police. Für einen günstigen Pauschalbetrag sind in diesem Fall Versicherungsnehmer, Ehepartner bzw. Lebensgefährte bis zum 60. Lebensjahr und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass alle zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Besonderheiten zu Versicherungsbeginn und -dauer
Der Versicherungsschutz gilt für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Bei der vergünstigten Dauerpolice verlängert sich der Versicherungsschutz stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) gekündigt wird.
Sie haben einen längeren Auslandsaufenthalt als 45 Tage ohne Unterbrechung vor? Dann können Sie den Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag auf maximal 730 Tage bzw. 365 Tage ab dem 61. Lebensjahr erweitern.
Beiträge für die Single-Police für Reisen bis 45 Tage
Alter* |
Jahrespolice | Dauerpolice |
---|---|---|
Bis zum 60. Lebensjahr | 11,50 EUR | 1. Jahr 11,50 EUR ab. 2. Jahr 10,30 EUR |
Ab dem 61. Lebensjahr | 25,00 EUR | 1. Jahr 25,00 EUR ab 2. Jahr 22,30 EUR |
Beiträge für die Familien-Police bis 45 Tage
Alter* | Jahrespolice |
Dauerpolice |
---|---|---|
Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte bis zum 60. Lebensjahr und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr | 30,00 EUR
|
1. Jahr 30,00 EUR ab 2. Jahr 26,80 EUR |
Beiträge für Reisen mit einer Gesamtdauer von mehr als 45 Tagen
Falls Sie eine Reise planen, die die Gesamtdauer von 45 Tagen überschreitet, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Hierzu müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen je Verlängerungstag und je Person folgenden Beitrag zahlen:
Alter*
|
Jahrespolice/ Dauerpolice | Maximale Anzahl Verlängerungstage |
---|---|---|
Bis zum 60. Lebensjahr | 2 EUR |
730 Tage |
Ab dem 61. Lebensjahr | 5 EUR |
365 Tage |
Die Werte gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Single- oder Familien-Police handelt.
*Das Lebensjahr ergibt sich aus aktuellem Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
Häufige Fragen
Ja, wenn Ihre Reise bereits im versicherten Kalenderjahr beginnt und nicht länger als 45 Tage dauert. Schließen Sie REISEplus am besten gleich als Dauerpolice ab. So verlängert sich Ihr Versicherungsschutz Jahr für Jahr und Sie sparen sogar noch Geld dabei. Denn ab dem 2. Kalenderjahr verringert sich der Beitrag.
Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter
+ 49 711 995 220 01
erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, wie zum Beispiel für …
- die Benennung eines Arztes vor Ort, oder
- die Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes.
Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir …
- eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles,
- das genaue Datum von Reisebeginn und -ende,
- die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
- die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
- IBAN und BIC des Abbuchungskontos.
Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:
- der Name und das Geburtsdatum des Patienten,
- die Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
- die Behandlungsdaten und -dauer sowie
- alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.