- Behandlung als Privatpatient
- Bedarfsgerechter Versicherungsschutz
- Flexible Wechseloptionen
Private Krankenversicherung
R+V-GesundheitsKonzept AGIL
Mit der privaten Krankenvollversicherung der R+V Krankenversicherung AG können Sie einen Versicherungsschutz abschließen, der perfekt zu Ihnen passt. Sie zahlen mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL nur den Schutz, den Sie wünschen und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.
Private Krankenversicherung im Überblick
Für jeden den passenden Tarif
Mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL der R+V Krankenversicherung AG haben Sie einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz – von bereits guten Leistungen in AGIL classic pro bis hin zu einem hochwertigen Versicherungsumfang in AGIL premium. Außerdem können Sie die Versicherung anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation mal ändert.
Die Leistungen des R+V-GesundheitsKonzepts AGIL im Überblick
Die Tarife AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium sind in den Leistungen gestaffelt. So entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist.
- Komfort im Krankenhaus
- Kostenbeteiligung an Zahnersatz, Sehhilfen, Arzneimitteln etc.
- Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
- Erstattung von Arzthonoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus möglich
- Vereinbarung von unterschiedlichen Selbstbehalten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.920 Euro. Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen muss.
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Anrechnung auf einen vereinbarten Selbstbehalt erstattet, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
Tarife der privaten Krankenversicherung
Die Tarife aus dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL im Überblick
Entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Sie für Ihren Versicherungsschutz wünschen und wählen Sie zwischen den Tarifen: AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium.
Leistung in Deutschland |
AGIL classic pro (CP0U bis CP3U) |
AGIL comfort (MP0U bis MP3U) |
AGIL premium (TN0U bis TN3U) |
---|---|---|---|
Arzthonorare |
Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) | Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ |
Erstattung auch über den Höchstsatz, d. h. über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus |
Ärztliche Leistungen | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 %, freie Arztwahl |
Heilpraktiker | 75 %, max. 750 EUR je Kalenderjahr | 75 %, max. 750 EUR je Kalenderjahr | 100 % |
Arzneimittel | 100 % | 100 % | 100 % |
Heil- und Hilfsmittel | 75 % | 75 % | 100 % |
Sehhilfen | 100 %, max. 300 EUR innerhalb von 3 Jahren (anzahlunabhängig) | 100 %, max. 300 EUR innerhalb von 3 Jahren (anzahlunabhängig) | 100 %, max. 900 EUR innerhalb von 3 Jahren (anzahlunabhängig) |
Psychotherapie | Ambulant: 75 % Stationär: 100 % |
Ambulant: 75 % Stationär: 100 % |
Ambulant: 100 % Stationär: 100 % |
Kurleistung | Max. 600 EUR alle 3 Jahre | Max. 600 EUR alle 3 Jahre | Max. 1.800 EUR alle 3 Jahre |
Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie |
100 % 75 % 75 % (bis zum 21. Lebensjahr) |
100 % 75 % 75 % (bis zum 21. Lebensjahr) |
100 % 80 % 80 % |
Stationäre Leistungen | Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt, Rooming-in1 | Zweibettzimmer, Privatarzt, Rooming-in1 | Einbettzimmer, Privatarzt, Rooming-in1 |
Geltungsbereich | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Weltweit |
Hohe Flexibilität im R+V-GesundheitsKonzept AGIL
So können Sie von einem Tarif zum anderen wechseln oder den Selbstbehalt ändern:

- Flexibler Tarifwechsel: Bis zum 50. Lebensjahr können Sie nach dem 5., dem 10. und dem 15. Versicherungsjahr in den jeweils höherwertigen Tarif wechseln.
- Änderung des Selbstbehalts: Eine Erhöhung des Selbstbehalts ist jederzeit möglich, eine Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis zum 50. Lebensjahr.
- Plus für Kinder: Für Kinder gilt die Hälfte des Selbstbehalts. Im Rahmen der Kindernachversicherung ist die Wahl eines höherwertigen Tarifs sowie einer niedrigeren Selbstbehaltsstufe unabhängig vom Versicherungsschutz der Eltern.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Rechnung und bezahlen diese. Gleichzeitig reichen Sie die Rechnung bei der R+V Krankenversicherung AG ein und erhalten dann je nach gewähltem Tarif Leistungen erstattet. Wenn Sie keine Arztrechnungen einreichen, erhalten Sie am Jahresende einen Teil Ihrer Beiträge zurückerstattet. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen können ohne Verlust der Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen werden, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
Details zur privaten Krankenversicherung
Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die JAEG auch im Folgejahr überschritten wird. 2017 liegt die JAEG bei 4.800,00 Euro pro Monat. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Bruttogehalt 2017 mehr als 57.600,00 Euro beträgt, können Sie zum 1. Januar 2018 in die private Krankenversicherung wechseln. Natürlich nur, wenn Ihr Bruttogehalt auch 2018 oberhalb der dann geltenden JAEG liegen wird.
Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt auch für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare, sowie Studenten und Beamte können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.
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