Zum OnlineBanking
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Unsere Firmenkonten

Firmenkonto-Vergleich

  • Für Ihr Unternehmen - das passende Firmenkonto
  • Internationaler Zahlungsverkehr
  • Zahlreiche Leistungen

Das können Sie von uns erwarten:

  • Ein offenes Ohr und hoch qualifizierte Mitarbeiter, die Sie verstehen. Wir beraten Sie kostenlos, verständlich und ganzheitlich zu ...
    - allen Zahlungsverkehrsthemen
    - Finanzierungen
    - Vorsorge & Versicherung
    - Geldanlage
    - Gründung & Nachfolge
  • Wir sind für Sie da, wo Sie uns brauchen …
    - per Telefon, per App, online, bei uns in der Bank oder bei Ihnen im Unternehmen
    - auf Wunsch auch außerhalb der Öffnungszeiten
    - 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche über unsere SB-Geräte
  • Kurze Entscheidungswege

Unsere Firmenkonten im Vergleich

FirmenkontoFirmenkonto PlusFirmenkonto Premium
Zahlungen*
Überweisung
elektr. übermittelt per Online-Banking

0,40 Euro

0,30 Euro

0,20 Euro

elektr. übermittelt per Service-Terminal

0,65 Euro

0,60 Euro

0,50 Euro

per Dauerauftrag

0,65 Euro

0,60 Euro

0,50 Euro

beleghaft

3,00 Euro

3,00 Euro

3,00 Euro

Gutschrift einer Überweisung

0,65 Euro

0,60 Euro

0,50 Euro

Lastschrift

0,65 Euro

0,60 Euro

0,50 Euro

Grundpreis p.M.

9,90 Euro

13,90 Euro

23,90 Euro

Weitere Informationen zu unseren Kontomodellen

Ergänzend zu den in der Tabelle genannten Konditionen gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis der VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG, welches bei der Kontoeröffnung eingesehen werden kann.

FAQ zu den neuen Kontomodellen

Wie lange habe ich Zeit, die Zustimmung zu erteilen?
  • Sie können uns Ihre Zustimmung ab sofort erteilen und haben dafür Zeit bis zum 30. September 2026. Ganz einfach und ressourcenschonend geht das über die Zustimmungsseite im OnlineBanking und in der App oder den QR-Code bzw. Link in Ihrem Mailing.
  • Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch oder in der Filiale weiter.
Wenn ich jetzt zustimme, ab wann gelten dann die neuen Preise?
  • Bitte stimmen Sie den neuen Preisen zeitnah zu. Die neuen Preise gelten dann ab 1. Oktober 2026.
Was passiert, wenn ich auf die Aufforderung zur Zustimmung nicht reagiere?
  • Aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 müssen Kundinnen und Kunden allen Änderungen zu Vertragsbedingungen und Preisen ausdrücklich zustimmen. Die Fortführung unserer Geschäftsbeziehung auf Basis bisheriger und uneinheitlicher Preise ist nicht dauerhaft möglich.
  • Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung.
Ich habe die Unterlagen zur Zustimmung verloren. Kann ich sie nochmals erhalten?
  • Gerne. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich über Ihr ePostfach oder per E-Mail.
  • Alternativ können Sie uns gerne anrufen oder in Ihre Filiale kommen.
Hat die VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?
  • Nein, das BGH-Urteil vom 27. April 2021 betrifft alle Banken und Sparkassen, die seit 1977 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels des sogenannten AGB-Änderungsmechanismus geändert haben. Diese Vorgehensweise war seitdem in der Praxis anerkannt und akzeptiert. 
  • Unserer Bank ist das Vertrauen unserer Mitglieder und Kunden seit jeher sehr wichtig. Deshalb haben wir auch in der Vergangenheit größten Wert auf eine verlässliche und transparente Kommunikation bei Änderungen unserer Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte gelegt.
Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?
  • Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online über Ihr elektronisches Postfach. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Leistungen und deren Entgelte ändern. Solche Änderungen werden auch künftig nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Möchten Sie in ein anderes Girokontomodell wechseln?
  • Das können Sie jederzeit gerne machen.
  • Ihr Girokontomodell können Sie ganz einfach wechseln: Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.