Auslandsreise-Krankenversicherung

Weltweit sicher unterwegs – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.

Verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)

Leistungen im Überblick

Die Leistungen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt.

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattung oder Überführung
     

Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.

Der FernWeh-Tarif

Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende

Der FernWeh-Tarif umfasst alle oben genannten Leistungen und ist ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende. Denn durch die automatische Vertragsverlängerung können Sie auch spontan verreisen und sind dabei immer umfassend geschützt. Egal wie oft oder wohin Sie verreisen – die ersten 45 Tage sind bei jeder Auslandsreise versichert. Dauert eine Ihrer Reisen länger, können Sie gegen einen Aufpreis die Versicherungsdauer um bis zu 730 Tage verlängern.

Wer kann sich versichern?

Versicherte Personen FernWeh-Tarif
Einzelpersonen bis einschließlich 64 Jahren Für 10,80 Euro pro Jahr
Einzelpersonen ab 65 Jahren Für 46,80 Euro pro Jahr
Familien (Partner bis 64 Jahren, sowie bis zu acht Kinder bis zu einem Alter von 24 Jahren) Für 22,80 Euro pro Jahr

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Was ist nicht im FernWeh-Tarif versichert?

Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:

  • Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
  • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
  • Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
  • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
  • Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland plötzlich ein Notfall eintritt, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt?

Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:

Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.

Worauf muss ich achten, damit ich die Versicherungsleistung problemlos beantragen kann?

Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
  • Diagnose (Krankheitsbezeichnung)

Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):

  • Beschreibung der ärztlichen Leistungen
  • Kosten der ärztlichen Leistungen
  • Behandlungsdaten

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:

  • Rezept mit Art und Menge des Produkts
  • Preis
  • Kaufdatum
  • Quittung (Zahlungsbeleg)

Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:

  • Aufnahme- und Entlassungsdatum
  • Beschreibung der Leistungen

 

Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:

R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden

Wie lange bin ich über die FernWeh-Versicherung abgesichert und wann kann ich kündigen?

Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.

Was ist, wenn ich mich nur für eine Reise in einem bestimmten Zeitraum versichern möchte?

Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.

Sämtliche Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.